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HIER finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Bereich Aus- und Weiterbildung.

Anmeldung für unsere Rotkreuzkurse Erste Hilfe

Auf dieser Seite können Sie sich zu unseren Rotkreuzkursen Erste Hilfe anmelden. Bitte zuerst unten die Kursart (Ausbildung, Fortbildung, Erste Hilfe am Kind) auswählen, danach sehen Sie die aktuellen Termine sowie die verfügbaren Plätze.

Wichtig: Teilnehmer, die über die BG als betriebliche Ersthelfer teilnehmen, beachten bitte untenstehende HINWEISE!

Rotkreuzkurse "Erste Hilfe Ausbildung" (Auch für den Führerschein)

Hier geht es zu den Kursen für die Grundausbildung der betrieblichen Ersthelfer sowie für Führerscheinanwärter.

Rotkreuzkurse "Erste Hilfe Fortbildung"

Hier geht es zu den Kursen für die Forbildung der betrieblichen Ersthelfer für die Auffrischnung nach 2 Jahren.

Rotkreuzkurse "Erste Hilfe am Kind" (Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder)

Hier geht es zu den Kursen für Erste Hilfe am Kind für Bildungs-und Betreuungseinrichtungen für Kinder sowie alle (werdenden) (Groß-)Eltern und alle anderen Interessierten.

Hinweise

Wichtige Hinweise für Firmen!

Falls die Kosten der Teilnehmer für die Erste Hilfe Kurse durch ihre Berufgenossenschaft/Unfallkasse übernommen werden, beachten Sie bitte folgende Hinweise:

Ist für Sie die Unfallkasse Sachsen zuständig, müssen Sie über deren Internetseite die Kostenübernahme online-basiert beantragen. Daraufhin erhalten Sie die Kostenübernahmeerklärung sowie das vorausgefüllte BG-Abrechnungsformular per Mail zugesandt. Diese beiden Formulare benötigen wir dann ausgefüllt mit Bestätigung der Bildungseinrichtung/Betrieb im Original zum Kurstermin.

Ist für Sie die Berufgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege zuständig, erhalten Sie nach Eingabe der notwendigen Daten auf deren Internetseite das mit der Kostenübernahme versehene BG-Abrechnungsformular zum Ausdruck zur Verfügung gestellt. Dieses benötigen wir dann mit Bestätigung des Unternehmens versehen im Original zum Kurstermin.

Ist für Sie die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe zuständig, müssen Sie auf deren Internetseite ein vorausgefülltes BG-Abrechnungsformular beantragen, dass Sie dann von der BG per Post zugesandt bekommen. Dieses benötigen wir dann ebenfalls zum Kurstermin ausgefüllt und vom Unternehmen bestätigt im Original.

Ist für Sie die Unfallversicherung Bund und Bahn zuständig, müssen Sie Sie einen Antrag auf Übernahme der Kosten auf deren Seite stellen. Die per Mail erhaltene Kostenzusage legen Sie uns dann zusammen mit dem BG-Abrechnungsformular zum Kurs vor.

Für alle anderen Berufsgenossenschaften benötigen wir das allg. BG-Abrechnungsformular ausgefüllt im Original zu Kurstermin (Link) bzw. können wir es Ihnen bei Bedarf zur Verfügung stellen.

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